KOMPETENZEN

Die Kernkompetenz unserer Kanzlei ist das Insolvenzrecht. Hier liegt der Fokus auf der Insolvenzberatung und der Insolvenzverwaltung.

Innerhalb der Insolvenzberatung trennen wir unsere Beratungsleistung in diejenigen zur Vermeidung des Insolvenzeintrittes und der Beratung im Insolvenzverfahren.

Im Rahmen der Insolvenzverwaltung liegt einer unserer Schwerpunkte auf der möglichen Sanierung von Firmen, um den betroffenen Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine Perspektive zu geben und neben der Rettung von Arbeitsplätzen auch den Forderungsausfall von Gläubigern zu minimieren.

Im Liquidationsfall bearbeiten wir Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gleichermaßen umfassend, schnell und substantiell. Dadurch entsteht eine zeitnahe quantitative und qualitative Bewertung der Ist-Situation. Dies schafft die Voraussetzung für einen effektiven und zukunftsnahen Abschluss der Verfahren.

Liegen Anforderungen vor, die die Abdeckung angrenzender Rechtsgebiete wie zum Beispiel Arbeits- und Steuerrecht betreffen, ziehen wir ebenso wie bei speziellen betriebs- und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen Spezialisten aus kooperierenden Netzwerken anderer Rechts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien sowie Unternehmensberatungen hinzu.

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